
Handykonzept der GHS Zülpich
Stand: Juli 2026
1. Neuerung
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 tritt eine neue Smartphone-Regelung an der Schule in Kraft. Diese sieht vor, dass Smartphones den gesamten Schultag über – auch in allen Pausen und auf dem Weg zur Sporthalle – ausgeschaltet im Schulranzen verbleiben müssen.
2. Medienbildung als Auftrag der Schule
Medienbildung ist ein Auftrag der Schule und in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft von großer Bedeutung. Diesem Auftrag möchten wir in unterschiedlichen schulischen Settings gerecht werden. Unsere iPad-Koffer bieten die Möglichkeit, digitales Arbeiten zu erlernen und Inhalte im Internet kritisch zu hinterfragen. Auch das Smartphone wird mit all seinen Möglichkeiten im Unterricht thematisiert – vor allem als Arbeitsmittel. Im Vordergrund stehen dabei ein kritischer Blick auf die Gefahren im Internet sowie der Schutz persönlicher Daten, aber auch der Kompetenzerwerb im Umgang mit Tablets und Computern als technische Arbeitsmittel. Die langjährige Zusammenarbeit mit der Polizei und ein Elternabend zu diesem Thema sind nur zwei Bausteine unseres Medienkonzepts.
3. Ziel
Die Neuregelung soll die Konzentration der Schülerinnen und Schüler erhöhen und dadurch bessere Leistungen im Unterricht unterstützen. Die Reizüberflutung durch eine ständige Nachrichtenflut kann Stress verursachen und lenkt vom Unterricht ab. Zudem sollen die sozialen Kontakte in den Pausengefördert werden, da mehr Zeit für Spiel, Gespräche und persönliche Begegnungen bleibt. Auch der Schutz der Privatsphäre soll gestärkt und die Schule als geschützter Raum erfahrbar werden – dies kommt auch dem friedlichen Miteinander im Schulalltag zugute. Digitale Endgeräte sollen in der Schule vorrangig als Arbeitsmittel wahrgenommen werden.
4. Erreichbarkeit
Sollten Eltern ihre Kinder am Vormittag in dringenden Fällen erreichen müssen, besteht die Möglichkeit, im Sekretariat anzurufen oder eine E-Mail an Frau Junker (buero@ghs-zuelpich.de) oder Frau Hiensch (b.hiensch@ghs-zuelpich.de) zu senden.
5. Konsequenzen bei Verstößen
Hält sich eine Schülerin oder ein Schüler nicht an die Regelung, wird das Handy – wie bisher üblich –eingezogen und am Ende des Schultages zurückgegeben, an AG-Tagen frühestens um 13:15 Uhr. Bei wiederholten Verstößen werden die Eltern per E-Mail informiert und gebeten, das Handy persönlich in der Schule abzuholen.
Sollte sich das Handynutzungsverhalten bei einzelnen Schülerinnen und Schülern dennoch nicht ändern, behält sich die Schule weitergehende erzieherische Maßnahmen im Rahmen der geltenden schulrechtlichen Bestimmungen vor, sowie die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen nach § 53Schulgesetz NRW (SchulG).
